Die Adjektivdeklination nach einen bestimmten Artikel zeichnet sich dadurch aus, dass es nur zwei Endungen gibt: Die Adjektivendungen -e und -en. Im Nominativ.
(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2).