Ab wann gilt es als zweitstudium


Von einem Zweitstudium spricht man, wenn Studierende ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang aufnehmen, nachdem sie in Deutschland einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben. Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn die Aufnahme des Studiengangs keinen vorhergehenden Studienabschluss voraussetzt und somit als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation genügt. Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem ersten grundständigen Hochschulabschluss auf und vertieft diesen, erweitert diesen fachübergreifend oder ergänzt diesen um andere Fächer. Wird erstmalig ein konsekutiver weiterführender Studiengang in der Regel mit dem Abschluss "Master" aufgenommen, handelt es sich nicht um ein Zweitstudium. Nach erfolgreichem Studienabschluss in einem konsekutiven weiterführenden Studiengang, ist die Aufnahme jedes weiteren konsekutiven Studiengangs die Aufnahme eines Zweitstudiums. ab wann gilt es als zweitstudium

Ab wann gilt es als Zweitstudium?

Wer bereits einen Bachelorabschluss einer FH oder HAW in der Tasche hat, kann ein Zweitstudium an einer Universität antreten, sofern es sich um ein zulassungsfreies Fach handelt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen die Chancen auf einen Zweitstudienplatz genau wie für Uni-Absolventen und -Absolventinnen allerdings eher schlecht. Wer ein Zweitstudium antritt, investiert nochmals mehrere Jahre, bevor das eigentliche Berufsleben beginnt oder weitergeht. Hinzu kommt die finanzielle Belastung während der Studienzeit. Der Beginn eines Zweitstudiums ist daher ein Schritt, der wohl überlegt sein sollte und den jeder Studierende gut begründen können sollte — denn häufig ist im Rahmen einer Bewerbung für ein Zweitstudium auch ein Motivationsschreiben mit Begründung für das Zweitstudium erforderlich. Die Tatsache, dass sich jemand aus rein persönlichem Interesse für ein Thema ein Zweitstudium in Erwägung zieht, ist dabei nicht wirklich ausreichend. Während zulassungsfreie Studiengänge grundsätzlich allen für ein Zweitstudium offenstehen , die eine Hochschulzugangsberechtigung bzw.

Zweitstudium: Definition und Kriterien Von einem Zweitstudium spricht man, wenn Studierende ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang aufnehmen, nachdem sie in Deutschland einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben. Man spricht von einem grundständigen Studiengang, wenn die Aufnahme des Studiengangs keinen vorhergehenden Studienabschluss voraussetzt und somit als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation genügt.
Regeln für ein Zweitstudium in Deutschland Auf das Studium folgt der Berufseinstieg? Nicht zwangsläufig.
Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium Die Erkenntnis, dass das absolvierte Studium nicht das Richtige war, ist der erste Schritt in Richtung Zweitstudium. Vielleicht basiert Dein Erststudium auf einer Bauchentscheidung, ohne dass Du Dich über Deine späteren Möglichkeiten informiert hast.

Zweitstudium: Definition und Kriterien

Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium , das nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums aufgenommen wird. Kennzeichnend für ein Zweitstudium ist, dass es sich beim weiteren Studium um ein grundständiges Studium handelt. Grundständige Studiengänge sind Studiengänge, die auch als Erststudium gewählt werden können, für die also kein abgeschlossenes Hochschulstudium Zulassungsvoraussetzung ist. Dadurch wird das Zweitstudium vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist. Eine weitere Abgrenzung besteht zum Doppelstudium oder Parallelstudium , bei dem mit dem Studium des zweiten Faches begonnen wird, bevor das Erststudium abgeschlossen ist. Da die Berufsakademien in Baden-Württemberg zur Dualen Hochschule geworden sind und damit den Status einer Hochschule erlangt haben, zählt nun auch ein Abschluss an diesen Einrichtungen als Erststudium. Berufsakademien anderer Bundesländer zählen jedoch nicht dazu. Ein Zweitstudienbewerber muss dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wie ein Erststudienbewerber.

Regeln für ein Zweitstudium in Deutschland

In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es vergleichsweise schwer, einen Platz in einem Zweitstudium zu bekommen. Denn ein Zweitstudiumantrag im Rahmen einer Bewerbung bei "hochschulstart. Neben der Abschlussnote des Erststudiums sind für die Zulassung zum Zweitstudium die Gründe für die Aufnahme des neuen Studiums entscheidend. Diese können im beruflichen, im wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich liegen. In fast allen Bundesländern existiert eine Quote für Zweitstudienbewerber für hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengängen an staatlichen Hochschulen; das ist dann der Fall, wenn die Studienplätze zur Aufnahme aller Bewerber nicht ausreichen sog. Bremen: An der Universität Bremen werden Zweitstudienbewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerber für ein Erststudium. Bei zulassungsbeschränkten Fächern geht auf Anfrage die Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren ein, sofern sie besser als der Abiturnotendurchschnitt ist. Hamburg: Auch das Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs sieht keine Unterscheidung mehr zwischen Erst-und Zweitstudienbewerbern vor; es gibt keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber, wie es in der Vergangenheit der Fall war.