6 wochen krank wann wieder krank
Wenn du krank bist, hast du 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sowohl Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte als auch Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte Minijobber profitieren von dieser Regelung. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass du einen gültigen Arbeitsvertrag hast und mindestens vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Ob Erkältung, Grippe oder Magen-Darm — in den meisten Fällen überschreiten Erkrankungen die Dauer von sechs Wochen nicht. Aber was, wenn du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig bist, und zwar richtig lange? Nach 6 Wochen Krankheit tritt in der Regel das Krankengeld ein, das deine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Normalerweise hast du bis zu 72 Wochen lang Anspruch darauf. Doch was ist, wenn du 6 Wochen krank warst, 1 Tag arbeitest und dann wieder krank bist? Rutschst du dann trotzdem ins Krankengeld? Oder hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung? Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit gilt der Grundsatz der Fortsetzungserkrankung.
6 Wochen krank: Wann kann ich wieder arbeiten?
Dies gilt zumindest für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Dies gilt inklusive der sechs Wochen gesetzlicher Lohnfortzahlung. Tatsächlich verbleiben damit in den meisten Fällen 72 Wochen reines Krankengeldanspruch. Die exakte Höhe muss also für den Einzelfall berechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass Bruttobeträge, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, nicht beitragspflichtig sind und daher bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt werden. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind hinzuzurechnen. Von dem Krankengeld müssen in der Regel keine Beiträge für die Krankenversicherungen bezahlt werden. Allerdings werden in der Regel Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Da die Berechnung des Krankengeldes im Einzelfall durchaus kompliziert sein kann, bieten viele Krankenkassen ein Online-Rechner an. Alternativ sollten Sie sich telefonisch bei Ihrem Berater melden. Wer krank ist sollte aus Nachweisgründen zeitnah zum Arzt gehen. Einige Arbeitgeber verlangen eine Krankschreibung ohnehin bereits zu einem frühen Stadium der Krankheit.
Sozialversicherung bei 6 Wochen Krankheit | Wenn du krank bist, hast du 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sowohl Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte als auch Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte Minijobber profitieren von dieser Regelung. |
6 Wochen krank: Wann muss ich einen Arzt aufsuchen? | Saskia Weck. Wenn du als Arbeitnehmerin krank wirst, erhältst du eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. |
Sozialversicherung bei 6 Wochen Krankheit
Saskia Weck. Wenn du als Arbeitnehmerin krank wirst, erhältst du eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld von der Krankenkasse. Die Entgeltfortzahlung ist genauso hoch wie das reguläre Gehalt. Das Krankengeld hingegen beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes inklusive Krankenversicherungsbeiträgen , jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehaltes. Wer nach einer sechswöchigen Krankschreibung einen Tag arbeitet und dann wieder krank ist, muss beweisen, dass die neue Erkrankung nichts mit der ersten zu tun hat, um eine Lohnfortzahlung zu erhalten. Wer lange krank ist, hat schon genug mit sich und seiner Gesundheit zu tun. Sich dann auch noch wegen einer drohenden Kündigung in Folge der langen Krankschreibung zu sorgen, trägt nicht wirklich zur Genesung bei. Doch keine Sorge, das deutsche Arbeitsrecht schützt dich in vielen Fällen gut vor dem Worst-Case-Szenario. Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du nach längerer Krankheit kurz zurück im Unternehmen bist und dann direkt wieder krank wirst.
6 Wochen krank: Wann muss ich einen Arzt aufsuchen?
Übrigens: Eine bestimmte Anzahl von erlaubten Fehltagen gibt es so in Deutschland nicht. Aber es gibt Ausnahmen, bei denen eine krankheitsbedingte Kündigung droht. In der Probezeit ist man vor einer Kündigung wegen Krankheit ebenfalls nicht immer geschützt. Wurde der Angestellte krankgeschrieben, greift das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, ein Attest anzuzweifeln — auch, wenn das nicht ganz einfach ist. Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt greift die gesetzliche Regelung der Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen. Der Arbeitnehmer muss sich bei seiner Krankenkasse melden und einen Antrag auf Krankengeld stellen. Hierfür ist ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit notwendig. Das Krankengeld wird in der Regel ab dem Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.