Ab wann haften kinder
Diese Schilder kennen alle Eltern. Aber haften sie wirklich für jeden Unfug, den der Nachwuchs anstellt? An den meisten Baustellen finden Sie den Hinweis, dass Eltern für ihre Kinder haften. Stimmt das oder handelt es sich um einen weitverbreiteten Rechtsirrtum? Wenn Kinder spielen, kann immer etwas zu Bruch gehen. Und die kindliche Neugier macht gerade Baustellen und abgesperrte Bereiche besonders interessant. Stellt der Nachwuchs etwas an, haften tatsächlich nicht pauschal die Eltern. Je nach Alter des Kindes kann der Geschädigte es selbst in Anspruch nehmen. Andernfalls müssen die Eltern nur für ihre Aufsichtspflicht einstehen. Auch in der juristischen Definition gibt es unterschiedliche Altersgrenzen , wann ein Kind kein Kind mehr ist. Beispielsweise nach dem Jugendschutzgesetz gilt als Kind, wer noch nicht 14 Jahre und als Jugendlicher, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz zieht die Grenze hingegen bei 15 Jahren. Diese sind bis zur Vollendung des Lebensjahres Minderjährige. Dabei kann er den Schaden sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich herbeigeführt haben.
Ab wann haften Kinder im Alltag?
Es sind dann oft Gerichte, die die Einschätzung vornehmen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht. Allgemein lässt sich sagen: Mit zunehmendem Alter des Kindes wird weniger Aufsicht seitens der Eltern erwartet. Wichtig für Eltern ist, beim Kind frühzeitig ein Rechtsbewusstsein zu schaffen und ihnen zu erklären, das Eigentum anderer zu achten. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei, dass Sie für Ihr Recht eintreten können, ohne die Kosten fürchten zu müssen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich. Damit Sie Ihr Recht bekommen, empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Eltern haften nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Mit der Frage, ob eine solche Verletzung vorlag oder nicht, beschäftigen sich häufig Gerichte. Dort wird die konkrete Einzelsituation geprüft und bewertet. Wer sich und seine Familie umfassend absichert, sorgt für den Fall der Fälle mit dem entsprechenden Versicherungsschutz vor.
Haftung von Kindern in Deutschland: Rechtslage | Kinder sind mitunter wild und unbedacht. Das sollen sie auch sein. |
Wann sind Kinder rechtsverantwortlich? | Diese Schilder kennen alle Eltern. Aber haften sie wirklich für jeden Unfug, den der Nachwuchs anstellt? |
Haftung von Kindern in Deutschland: Rechtslage
Kinder sind mitunter wild und unbedacht. Das sollen sie auch sein. Doch wann haften Eltern für ihre Kinder? Wir sehen es an Baustellen, Spielplätzen, Privatgrundstücken. Aber stimmt das? Haften Eltern beispielsweise für Kleinkinder? Das eigene Kind verursacht einen Schaden. Wer danach haftet und im Zweifel Schadenersatz zahlen muss und ob überhaupt jemand haftet, ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Dazu gehören beispielsweise das Alter des Kindes und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei spielen das Alter, die Reife und der Charakter des Kindes ebenso eine Rolle wie der Einzelfall. Je jünger ein Kind ist, desto mehr Aufsicht bedarf es meistens jedoch. Eltern haften für ihre Kinder — aber haften Kinder für sich selbst? Konnte das Kind die Gefahr selbst erkennen? Eine Haftung der Eltern für die jeweiligen Kinder ist in solchen Fällen meist ausgeschlossen. Unter Umständen und bei Bestehen eines rechtskräftigen Urteils kann das Kind für die Schäden bis zu 30 Jahre herangezogen werden. Eltern haften für ihre Kinder meist nicht im Fall von Schulden.
Wann sind Kinder rechtsverantwortlich?
Zur Wahrung der Aufsichtspflicht genügt es, wenn sie in Hörweite bleiben. Kinder ab vier Jahren dürfen sich beispielsweise ohne permanente Kontrolle im Freien aufhalten. Je älter das Kind, desto weniger elterliche Kontrolle ist nötig. Von einem elfjährigen Schulkind kann man beispielsweise zumeist erwarten, dass es die Konsequenzen seines Handelns in vielen Fällen schon richtig einschätzen kann und etwa auch die Verkehrsregeln kennt. Klar ist: Die Grenzen der Aufsichtspflicht verschwimmen. Kommt es zur Haftungsfrage, schauen die Gerichte auf den Einzelfall. Nur ein paar Klicks — und der minderjährige Nachwuchs hat vielleicht schon urheberrechtlich geschützte Dateien verbreitet oder eigenhändig eine teure Spielekonsole bestellt. Auch hier müssen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Ältere Kinder sollten hinreichend über das richtige Nutzungsverhalten im Netz belehrt werden. Was das alles für Emils Rollerunfall bedeutet? Der Vierjährige selbst kann nicht verantwortlich gemacht werden. Weder Kind noch Eltern haften.