Ab wann muss ein jugendlicher krankenversicherung
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Ab 18 Jahren: Pflicht zur Krankenversicherung
Auch die notwendigen Auffrischimpfungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Kieferorthopädische Behandlungen Für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommt die gesetzliche Krankenkasse auf, wenn es sich um eine medizinisch begründete Indikation handelt. Liegt eine geringe Beeinträchtigung oder eine kosmetische Behandlung vor, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten. Zahnärztliche Behandlungen Kinder zwischen drei und sechs Jahre können auf Kosten der Krankenkasse auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht werden. Sechs bis 18 Jährige können sich zweimal im Jahr untersuchen lassen. Ab dem zwölften Jahr sind Untersuchungsnachweise notwendig, die in einem Bonusheft festgehalten werden und bei Zahnersatzbehandlungen höhere Zuschüsse garantieren. Die Leistungen beim Zahnarzt umfassen Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen und Beratungen zur Mundhygiene. Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse häufig als Satzungsleistung übernommen, gehören aber nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog.
Alternativen für Jugendliche ohne Familienversicherung | Kindern und Jugendlichen stehen eine Reihe von Gesundheitsleistungen zu, die über den Anspruch von Erwachsenen hinausgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, kieferorthopädische Behandlungen, zahnärztliche Untersuchungen und Hilfsmittel wie Brillen. |
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Alternativen für Jugendliche ohne Familienversicherung
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Selbstständige Jugendliche und Krankenversicherung
Hierzu sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können. Achtung: Jobbt ihr volljähriges Kind zwischen Schule und Studium, ist es oft selbst krankenversichert. Haben Sie hier gemeinsam ein Auge drauf und überprüfen Sie den korrekten Versicherungstarif. Mehr Informationen zum Familientarif der Krankenversicherungen finden Sie hier. Für Kinder, die bisher privat über die Eltern versichert waren, ändert sich durch den Geburtstag nichts an ihrem Status. Es tritt keine automatische, eigene Versicherungspflicht ein. Bei Ausbildungs- oder Studienbeginn kann sich Ihr Kind dann meist entscheiden, ob es privat versichert bleiben oder aber in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist ein Muss! Ausbildung oder bis zum Auszug des Kindes. Danach muss sich Ihr volljähriges Kind um eine eigene Police kümmern. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsanbieter. Fragen Sie hierzu bei Ihrem Anbieter nach! Hierbei helfen Ihnen auch die Verbraucherzentralen.