Ab wann darf ein flüchtling hierbleiben
Asylbewerber und Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, stellen hier einen Antrag auf Asyl und suchen somit Schutz. Viele von ihnen werden anerkannt und dürfen folglich hier bleiben. Wenn jedoch die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird der Antrag abgelehnt. Der Betroffene wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von wenigen Wochen Deutschland freiwillig zu verlassen; gleichzeitig wird ihm — im Falle der nicht freiwilligen Ausreise - die Abschiebung angedroht. Nach Ablauf der Frist wird der Betroffene von der Polizei auf Anweisung der Ausländerbehörde abgeschoben und zwar notfalls mit Gewalt. Die Person besitzt demnach nicht die Staatsangehörigkeit des Landes, aus dem sie abgeschoben wird. Die Begriffe Abschiebung, Ausweisung und Zurückweisung werden oft vermischt. Meinen sie aber eigentlich das gleiche? Nein, die Bedeutungen der vorgenannten Begriffe sind nicht die gleichen. Abschiebung meint die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht Aufenthaltsbeendigung eines Menschen in sein Herkunftsland, der nicht freiwillig ausreist.
AbwannDarfEinFlüchtlingHierbleiben
Sie sollten allerdings nicht in Ihr Heimatland reisen, da Sie dadurch Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verlieren können. Mehr zum Thema Reiseausweis für Flüchtlinge erfahren Sie in unserem Kapitel " Blauer Pass ". Den Flüchtlingsstatus bekommen Personen, die aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland verfolgt werden. Die Verfolgung kann vom Staat oder von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, sofern der Heimatstaat die Person nicht vor der Verfolgung schützt. Den Flüchtlingsstatus können Sie auch bekommen, wenn Sie über sichere Drittstaaten eingereist sind, also nicht direkt mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen sind. Anerkannte Flüchtlinge bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Nach frühestens drei Jahren können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge auch GFK-Pass oder Blauer Pass genannt.
RechtsgrundlagenFürFlüchtlingsAufenthalt | Asylbewerber und Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, stellen hier einen Antrag auf Asyl und suchen somit Schutz. Viele von ihnen werden anerkannt und dürfen folglich hier bleiben. |
UnterscheidungZwischenAsylbewerbernUndGeduldeten | W er einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF als Flüchtling anerkannt wurde, bleibt meist dauerhaft in Deutschland. Zwar werden Asyl und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zeitlich befristet auf drei Jahre erteilt. |
RechtsgrundlagenFürFlüchtlingsAufenthalt
W er einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF als Flüchtling anerkannt wurde, bleibt meist dauerhaft in Deutschland. Zwar werden Asyl und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zeitlich befristet auf drei Jahre erteilt. Aber nach Ablauf dieser Frist haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Sprachlich und wirtschaftlich gut Integrierte können ihn direkt in Anspruch nehmen, weniger gut Integrierte nach weiteren zwei Jahren — vorausgesetzt, sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt oder überwiegend von Transferleistungen abhängig. Dieser Ablauf macht also aus Flüchtlingen mit zeitlich befristetem Aufenthalt Einwanderer, die dauerhaft bleiben. Ein Szenario, das der Einschätzung von Kanzlerin Angela Merkel CDU zuwiderläuft, dass die meisten Flüchtlinge irgendwann in ihre Heimat zurückkehren. Besagter Ablauf kann von staatlicher Seite nur unterbrochen werden, wenn der Schutzstatus binnen der ersten drei Jahre widerrufen oder zurückgenommen wird.
UnterscheidungZwischenAsylbewerbernUndGeduldeten
Zurzeit gilt Dublin III. Darf der Flüchtling einen Asylantrag stellen, erhält er eine Aufenthaltsgestattung. Die gilt so lange, bis das Bundesamt über das Verfahren entschieden hat. Die erste Zeit verbringen die Flüchtlinge in Erstaufnahmestellen, wo sie meist mehrere Wochen oder bis zu maximal sechs Monaten bleiben. In dieser Zeit unterliegen sie der sogenannten Residenzpflicht. Die Asylbewerber werden nach einem Quotensystem auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Einfluss auf den Ort haben sie nicht. Aber sie können sich frei bewegen und dürfen am Wochenende Verwandte und Freunde besuchen. Allerdings fehlt ihnen dafür meist das Geld. Familien haben in Asylbewerberheimen meist ein eigenes Zimmer, sie dürfen sich aber auch eine Wohnung suchen. Die Kinder haben ein Recht auf den Schulbesuch. Flüchtlinge, die allein geflohen sind, müssen sich ein Zimmer mit Fremden teilen und bleiben in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens in einer staatlichen Unterkunft. Ab dem vierten Aufenthaltsmonat haben Flüchtlinge Zugang zum Arbeitsmarkt.